Mitgliedsgebühren im Verein
Gebühr Aufnahme |
Beitrag Jahr |
|
Aktiv | 80,00 € | 75,00 € |
Passiv | 80,00 € | 25,00 € |
Schüler über 18 Jahre mit Nachweis |
0,00 € | 25,00 € |
Schule, Studium, soz. Jahr |
0,00 € | 25,00 € |
Jugend | 0,00 € | 15,00 € |
Nicht geleisteter Arbeitseinsatz |
35,00 € |
Aktive Mitglieder haben grundsätzlich einen beitragsreduzierenden Arbeitseinsatz zu leisten (ausgenommen sind : Schwerbehinderte, Mitglieder über 65 Jahre, Mitglieder der Jugendgruppe, Frauen;). Bei nicht geleisteten Arbeitseinsatz erhöht sich der Jahresbeitrag um vorstehenden Betrag.
Hinweise:
Das Blinkern ist nur für aktive Mitglieder des Fischereivereins Sarninghausen u.U. e.V. erlaubt.
Gastkarten berechtigen nicht zum Blinkern!
Antrag: Aufnahmeantrag des Fischereiverein Sarninghausen und Umgegend e.V.
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Satzung: Satzung des Fischereiverein Sarninghausen und Umgegend e.V.
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Die Datenschutzerklärung des Fischereiverein Sarninghausen und Umgegend e.V.
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Gewässerordnung:
Ausübung der Angelfischerei:
(Auszug aus der Gewässerordnung des Vereins)
Das Angeln und Betreten der Ufer hat in jeder Weise sportgerecht zu erfolgen. Der Fischfang darf nur mit den zugelassenen Fanggeräten ausgeübt werden. Es ist untersagt, Ruten ohne Beaufsichtigung am Wasser liegen zu lassen und sich zu entfernen. Das Angeln auf Raubfisch mit Köderfischen darf nur mit feststehender Rute erfolgen.
Verboten ist das Fischen mit Netzen und Reusen, das Stellen von Setz- oder Legeangeln sowie das Legen von Körben und Aalschnüren (Nachtschnüre), das Greifen, Stechen, Schießen und das Fangen durch Gebrauch von Schlingen oder unter Anwendung betäubender oder explodierender Stoffe oder Sprengmittel.
Es ist verboten, Fische folgender Art zu fangen:
Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Groppe, Lachs, Meerforelle, Nase, Neunstachliger Stichling, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Stör.
Die Fangbegrenzung („bag limit“) beträgt für Hecht und Zander jeweils 2 Stück pro Tag und Angler.
Schonzeiten und Mindestmaße:
Fischart | Mindestmaß | Schonzeit |
Hecht | 50 – 75 cm | 01.01. – 30.04. |
Forelle | 25 cm | 01.10. – 31.03. |
Schleie | 25 cm | 01.04. – 31.05. |
Weißfisch | 15 cm | 01.05. – 15.06. |
Karpfen | 35 cm | keine |
Zander | 45 cm | 01.01. – 15.05. |
Barsch | 20 cm | keine |
Döbel und Aland | 15 cm | keine |
Aal | 50 – 75 cm | keine |
Wels | 50 cm | keine |
Köderfische dürfen auch während der Weißfischschonzeit gefangen werden.
Gewässer, auf die sich die Erlaubnis erstreckt:
a) Große Aue von Oldenburgs Wiesen bis Steyerberger Mühle (km 12,5 bis 23,2)
Zugelassene Fanggeräte:
- a) 4 (vier) Handangeln, davon höchstens 2 auf Raubfisch,
- b) Senke bis 1 m² für den Fang von Köderfischen.
Zugelassene Wasserfahrzeuge:
keine
Besondere Auflagen:
- Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer geeigneten Person fischen (Nds.Fisch.G. §15).
- Den Fischereiaufsehern bzw. Kontrollorganen sind auf Verlangen Erlaubnisschein und gefangene Fische vorzulegen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Verboten ist das Angeln in Eckershausen 50 m oberhalb und 100 m unterhalb des Wehrs sowie 50 m oberhalb des Steyerberger Wehrs.
- Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten; untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen.
- Bei Hecht und Aal bedeuten die Angaben unter „Mindestmaß“ das Entnahmefenster.
- Die Fangbegrenzung („bag limit“) beträgt für Hecht und Zander jeweils 2 Stück pro Tag und Angler.
Stand: 2023
Werden Fische oder Krebse lebend gefangen, deren Fang verboten ist, so hat der Angelfischer sie vorsichtig vom Haken zu lösen oder das Vorfach durchzutrennen und sie unverzüglich wieder ins Wasser zu setzen. Werden sie beim Fang getötet oder sind sie nicht mehr lebensfähig, so sind die Fische unverzüglich unschädlich zu beseitigen, ihre Verwertung ist verboten.
Die Verordnungen des Naturschutzes und der gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten.
Aufnahmeantrag
Der ausgefüllte Antrag ist zum 1. Vorsitzenden zu schicken.
Vereinssatzung
Die Vereinssatzung vom 05.02.2011 kann als PDF heruntergeladen werden.
Datenschutzerklärung
Bestandteil des Aufnahmeantrages ist die folgende Einwilligungserklärung (Datenschutz).