Mitglied im FV Sarninghausen e.V. werden

Übersicht der Jahres- und Beitrittsgebühren

Mitgliedsgebühren im Verein

Gebühr
Aufnahme
Beitrag
Jahr
Aktiv 80,00 € 75,00 €
Passiv 80,00 € 25,00 €
Schüler über 18 Jahre
mit Nachweis
0,00 € 25,00 €
Schule, Studium,
soz. Jahr
0,00 € 25,00 €
Jugend 0,00 € 15,00 €
Nicht geleisteter
Arbeitseinsatz
35,00 €

 

Aktive Mitglieder haben grundsätzlich einen beitragsreduzierenden Arbeitseinsatz zu leisten (ausgenommen sind : Schwerbehinderte, Mitglieder über 65 Jahre, Mitglieder der Jugendgruppe, Frauen;). Bei nicht geleisteten Arbeitseinsatz erhöht sich der Jahresbeitrag um vorstehenden Betrag.

Hinweise:

Das Blinkern ist nur für aktive Mitglieder des Fischereivereins Sarninghausen u.U. e.V. erlaubt.
Gastkarten berechtigen nicht zum Blinkern!

Antrag:  Aufnahmeantrag des Fischereiverein Sarninghausen und Umgegend e.V.
Größe: 94 kb  //  Datei-Typ: Acrobat-Dokument zum Herunterladen!

Aufnahmeantrag_2019

Satzung:  Satzung des Fischereiverein Sarninghausen und Umgegend e.V. 
Größe: 165 kb  //  Datei-Typ: Acrobat-Dokument zum Herunterladen!


Die Datenschutzerklärung des Fischereiverein Sarninghausen und Umgegend e.V.

Größe: 55 kb // Datei-Typ: Acrobat-Dokument zum Herunterladen!

Gewässerordnung:

Ausübung der Angelfischerei:
(Auszug aus der Gewässerordnung des Vereins)

Das Angeln und Betreten der Ufer hat in jeder Weise sportgerecht zu erfolgen. Der Fischfang darf nur mit den zugelassenen Fanggeräten ausgeübt werden. Es ist untersagt, Ruten ohne Beaufsichtigung am Wasser liegen zu lassen und sich zu entfernen. Das Angeln auf Raubfisch mit Köderfischen darf nur mit feststehender Rute erfolgen.

Verboten ist das Fischen mit Netzen und Reusen, das Stellen von Setz- oder Legeangeln sowie das Legen von Körben und Aalschnüren (Nachtschnüre), das Greifen, Stechen, Schießen und das Fangen durch Gebrauch von Schlingen oder unter Anwendung betäubender oder explodierender Stoffe oder Sprengmittel.

Es ist verboten, Fische folgender Art zu fangen:
Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Groppe, Lachs, Meerforelle, Nase, Neunstachliger Stichling, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Stör.

Die Fangbegrenzung („bag limit“) beträgt für Hecht und Zander jeweils 2 Stück pro Tag und Angler.

Schonzeiten und Mindestmaße:

Fischart Mindestmaß  Schonzeit
Hecht 50 – 75 cm 01.01. – 30.04.
Forelle 25 cm 01.10. – 31.03.
Schleie 25 cm 01.04. – 31.05.
Weißfisch 15 cm 01.05. – 15.06.
Karpfen 35 cm keine
Zander 45 cm 01.01. – 15.05.
Barsch 20 cm keine
Döbel und Aland 15 cm keine
Aal 50 – 75 cm keine
Wels 50 cm keine

 

Köderfische dürfen auch während der Weißfischschonzeit gefangen werden.

Gewässer, auf die sich die Erlaubnis erstreckt:

a) Große Aue von Oldenburgs Wiesen bis Steyerberger Mühle (km 12,5 bis 23,2)

Zugelassene Fanggeräte:

  1. a) 4 (vier) Handangeln, davon höchstens 2 auf Raubfisch,
  2. b) Senke bis 1 m² für den Fang von Köderfischen.

Zugelassene Wasserfahrzeuge:
keine

Besondere Auflagen:

  1. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer geeigneten Person fischen (Nds.Fisch.G. §15).
  1. Den Fischereiaufsehern bzw. Kontrollorganen sind auf Verlangen Erlaubnisschein und gefangene Fische vorzulegen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
  1. Verboten ist das Angeln in Eckershausen 50 m oberhalb und 100 m unterhalb des Wehrs sowie 50 m oberhalb des Steyerberger Wehrs.
  1. Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten; untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen.
  1. Bei Hecht und Aal bedeuten die Angaben unter „Mindestmaß“ das Entnahmefenster.
  1. Die Fangbegrenzung („bag limit“) beträgt für Hecht und Zander jeweils 2 Stück pro Tag und Angler.

Stand: 2023

Werden Fische oder Krebse lebend gefangen, deren Fang verboten ist, so hat der Angelfischer sie vorsichtig vom Haken zu lösen oder das Vorfach durchzutrennen und sie unverzüglich wieder ins Wasser zu setzen. Werden sie beim Fang getötet oder sind sie nicht mehr lebensfähig, so sind die Fische unverzüglich unschädlich zu beseitigen, ihre Verwertung ist verboten.

Die Verordnungen des Naturschutzes und der gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten.

Aufnahmeantrag

Der ausgefüllte Antrag ist zum 1. Vorsitzenden zu schicken.

Vereinssatzung

Die Vereinssatzung vom 05.02.2011 kann als PDF heruntergeladen werden.

Datenschutzerklärung

Bestandteil des Aufnahmeantrages ist die folgende Einwilligungserklärung (Datenschutz).